Wie die shz in ihrer heutigen Ausgabe bekanntgab, muß die Gemeinde Sylt weitere zwei Millionen Euro Schadensersatz an die Arbeitsgemeinschaft Keitum-Therme (Arge) zahlen. Dies entschied das Gericht am 17. November diesen Jahres und gab damit der Arge als Kläger Recht, welche bereits vor zwei Jahren eine Teilzahlung über ebenfalls zwei Millionen erhalten hatten - damals noch von der inzwischen fusionierten Gemeinde Sylt-Ost.
Die somit insgesamt über vier Millionen Euro Schadensersatz, welche nun dem Steuerzahler zur Last fallen, entstanden durch Mehrkosten aufgrund von Bauverzögerungen, an welcher laut Gericht die Gemeinde eine entscheidende Mitschuld trug. Es wird sich z.Zt. beraten, ob die Gemeinde Sylt gegen das aktuelle Urteil des Schiedsgerichts Einspruch einlegen wird.
Sicher ist lediglich, dass der Fall "Keitum-Therme" noch lange nicht abgeschlossen ist: Es läuft nämlich bereits ein zweiter Prozess, in welcher die Gemeinde wiederum auf Herausgabe des inzwischen halbbebauten Watt-Grundstücks klagt. Es gleibt spannend und traurig zugleich.
Dienstag, 1. Dezember 2009
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